Was ist ein Belegarzt?
Belegärzte sind freipraktizierende Ärzte, die an der stationären
ärztlichen Versorgung mitwirken und ihre Patienten nicht nur in der
eigenen Praxis ambulant, sondern in Belegabteilungen oder
Belegkrankenhäusern stationär behandeln.
Im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung benötigt der Belegarzt
eine besondere Anerkennung durch die kassenärztliche Vereinigung.
Zwischen Krankenhaus und Belegarzt bestehen vertragliche Bindungen
(der sogenannte Belegarztvertrag), in denen die Rechte und Pflichten
beider Parteien verankert sind (insbesondere über Anzahl der
Belegbetten, Kostenersatz usw.). Der Belegarzt ist kein Angestellter
des Krankenhauses und nicht weisungsgebunden. Zum Patienten besteht
beim Belegarztsystem in der Regel ein Dienstvertrag, aus dem der
Belegarzt persönlich haftet.
Durch den Behandlungsvertrag übernimmt der Belegarzt seinen
Patienten gegenüber die Verpflichtung zur sachgemäßen wie auch
zeitgerechten ärztlichen Betreuung.
Der Belegarzt muss wie alle übrigen Ärzte Aufzeichnungen über die
durchgeführte stationäre Behandlung anfertigen, das Pflegepersonal
unentgeltlich unterrichten und - je nach dem Vertrag mit dem
Krankenhaus - nicht nur die eigenen, sondern alle stationären
Patienten seines Fachgebietes behandeln.
Der Belegarzt berechnet grundsätzlich seine Leistungen gegenüber den
Patienten, also auch ohne Vereinbarung einer privatärztlichen
Behandlung. In der gesetzlichen Krankenversicherung erhält er seine
Vergütung über die Kassenärztliche Vereinigung. Berechnungsfähig
sind die vom Belegarzt selbst erbrachten Leistungen sowie die
Leistungen der von ihm hinzugezogenen Ärzte (eigene Gehilfen,
Angestellte des Krankenhauses). Der Belegarzt erstattet die Kosten,
die dem Krankenhaus durch Inanspruchnahme von Personal, Räumen und
Geräten bei der Behandlung der Patienten entstehen.
Belegarztsuche
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(Sie können auch Felder kombinieren, z.B. Dr. Mustermann aus
Hamburg)